Ärztliche Verordnung

Für eine physiotherapeutische Behandlung benötigen Sie eine Überweisung von Ihrem Arzt/ Ihrer Ärztin (Verordnung). Bitte bringen Sie diesen zum ersten Termin mit.
Die Mitnahme von allfälligen, für die Behandlung relevanten Unterlagen, wird empfohlen (CT/MR-Bilder, Röntgenbilder, Arztbriefe etc.).

Bei präventiven Maßnahmen ist eine ärztliche Überweisung nicht unbedingt nötig, da die Krankenkassen hierfür keine Kosten übernehmen (beispielsweise bei einem einmaligen „Beckenboden/Bauch-Check-Up“).

 

Ablauf der Therapieeinheit

Zu Beginn jeder Behandlungsserie erhebe ich einen ausführlichen physiotherapeutischen Befund. Ein Gespräch, mit dem Zweck, Ihr Hauptproblem und Therapieziel zu erfassen, sowie eine physische Untersuchung sind notwendig, um eine individuelle Therapie  planen und durchführen zu können. Je nach Beschwerdebild werden unterschiedliche Tests durchgeführt, um Therapiefortschritt und Behandlungserfolg mitverfolgen zu können.

Alle Informationen, die Sie mir als Physiotherapeutin geben, unterliegen der Schweigepflicht. Die Therapiemethoden richten sich nach Ihrem Beschwerdebild und Therapieziel. Individuell zusammengestellte Übungen für zuhause und Beratung sind üblicherweise Teil der Behandlung.

Für die Behandlung empfiehlt sich eine bequeme Bekleidung sowie ein großes Handtuch/Leintuch für die Behandlungsliege.

 

Kosten

Eine Therapieeinheit dauert für gewöhnlich 45 Minuten und kostet 83 € (Stand ab 1.1.2025).
Die Anzahl und Dauer der Therapieeinheiten richtet sich natürlich nach Ihrem Beschwerdebild bzw. nach Ihrer Verordnung.

 

Kostenrückerstattung

Für die Inanspruchnahme von therapeutischen Leistungen bekommen Sie von mir am Ende der Therapieeinheiten eine Sammel-Honorarnote gestellt, die von Ihnen zur Gänze zu bezahlen ist. Anschließend können Sie diese gemeinsam mit der ärztlichen Verordnung, der Honorarnote und dem Zahlungsnachweis bei Ihrer Krankenkassa einreichen. Sie bekommen dann, je nach Versicherungsträger, einen bestimmten Anteil zurückerstattet.

Sollten Sie eine Zusatzversicherung haben, können Sie sich möglicherweise den gesamten Rechnungsbetrag zurückholen.

Wählen Sie den (voraussichtlich) einmaligen „Beckenboden/Bauch-Check-Up“, kann dies ohne ärztliche Überweisung geschehen. In dem Fall gibt es seitens der Kassen dann keine Rückerstattung. Es sei denn auch hier wird zum Termin eine ärztliche Überweisung mit entsprechender Diagnose mitgebracht.

 

Termine / Storno

Termine werden individuell mit Ihnen vereinbart. Sollte ich telefonisch schwer erreichbar sein, schreiben Sie mir dazu bitte am Besten eine SMS oder WhatsApp oder sprechen Sie mir auf den Anrufbeantworter. Ich melde mich dann so bald es mir möglich ist.

Ich bitte Sie, Ihre Termine pünktlich einzuhalten und mich im Falle einer Verhinderung mindestens 24 Stunden vorher zu informieren, damit ich den freiwerdenden Termin wieder vergeben kann.

Bei Nichteinhalten dieser Frist, muss ich Ihnen die Einheit leider in Rechnung stellen.